Auswandern in die Vereinigten Staaten


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AUSTRALIEN - Handbuch für Auswanderer, 352 S., Paul Pietsch Verlag


Näheres hier


14.000 Deutsche wanderten 2007 in die USA (laut Statist.Bundesamt) aus.
  • Sollten auch Sie zu den potentiellen Auswanderern gehören...hier ist der Ratgeber, den Sie brauchen.
  • Sie bekommen einen umfassenden Überblick über alles Notwendige und Wissenswerte.
  • Seien Sie schlauer als die Zeitgenossen, die einen sogenannten "Auswanderer-Coach" - sagen wir besser: Trainer benötigen. Wenn Sie dieses Buch gelesen haben, brauchen Sie keinen Trainer, denn Sie haben sich selbst trainiert, sind bestens informiert.

 

Die aktualisierte, überarbeitete Neuauflage (März 2009) ist da!
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Nicht schlecht, wenn man auch das vorher weiß...



Eine sinnvolle Ergänzung zu dieser website finden Sie bei:  www.infos-zum-auswandern.de

Weltweite, schnell zu findende, weil ausgewählte Informationen zu den verschiedensten Bereichen des Auswanderns, der Auslandsarbeit, der Geschäftstätigkeit im Ausland, der Kommunikation mit Übersee, des Studiums, der globalen Herausforderungen des Marktes, u.v.m.
Diese Linksammlung sowie hinzugefügte nützliche Texte werden wegen ihrer Bedeutung für unsere Zielgruppen fortlaufend ausgebaut.




 


Manhattan
Blick über Manhattan

Auswanderer-Autor Ulrich F. Sackstedt informiert


Wer träumte ihn nicht schon, den "american dream"? Wer würde nicht auch gern teilhaben am Erfolg der vielen Millionen Einwanderer, die die USA zu dem machten, was sie bis jetzt überwiegend noch sind?
Land der unbegrenzten Möglichkeiten...vom Tellerwäscher zum Millionär...sind Schlagworte, die man oft gehört hat. Stimmt das denn alles? Fließen Milch und Honig in diesem weiten Land zwischen Atlantik und Pazifik, in dem vier Zeitzonen herrschen,wo eine bunte Mischung von Nationalitäten und ethnischen Gruppen das Straßenbild beherrscht und wo man Lebensstil über Mobilität und ständige Veränderung definiert?
Sind hier wirklich nur Hollywood, Disneyland, der Wilde Westen, das Weiße Haus und die militärische Supermacht zu Hause? Oder gibt es mehr zu entdecken? Finden Sie es selbst heraus, liebe Besucher dieser Homepage. Ich möchte Ihnen hier soviel länderkundliche Information wie nötig vermitteln, denn die brauchen Sie als zukünftiger Einwanderer.
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen und hoffe, dass Sie großen Nutzen daraus ziehen können.

Außerdem wünsche ich auch allen Lesern dieser Website viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben, in die USA zu gehen!

In meinem USA-Handbuch (s.o.),  das im Paul Pietsch Verlag erscheint, finden Sie alles für den potentiellen Auswanderer Wissenswerte.
Für die schnelle Information hingegen gibt es hier unten eine Zusammenfassung der wichtigsten Dinge, die man wissen muss, bevor man sich im Handbuch näher in die Materie einarbeitet.



Einwanderer-Visa
(weitere Informationen im Handbuch)

Welche Arten von Aufenthaltserlaubnissen (Permanent-Visa) gibt es?

Wer sich entschieden hat, in die Vereinigten Staaten  einzuwandern, sollte sich zunächst mit dem „Papierkrieg“ auseinandersetzen, der allen konkreten Schritten vorausgeht.

Dazu gehört als erstes die Frage, unter welcher der Einwandererkategorien man einwandern will bzw. kann.
Unter http://german.germany.usembassy.gov findet man im „Visa Bulletin“ Hinweise auf jährliche Kontingente in der Kategorie „Employment Based“.

 
1. Allgemein bekannt ist die sogenannte „Greencard-Lotterie
“,
auch Diversity Immigration (DV-Programm) genannt. Antröge werden nur online unter www.dvlottery.state.gov und in einem bestimmten Zeitraum akzeptiert. Die jeweils für das folgende Jahr gültigen Termine sind der Website zu entnehmen.

Bis zu 55.000 Visa verteilt man auf sechs verschiedene Regionen der USA auf regulierende Art so, dass weniger gefragte Gebiete mehr Einwanderer erhalten.

Gewisse Grundanforderungen an Schulbildung oder Berufsbildung sind Voraussetzung für die Teilnahme. Mindestanforderung ist ein deutscher Realschulabschluss oder aber eine 12-jährige Primar- und Sekundarschulbildung nach englischem Modell. Alternativ kann der teilnehmen, der in den zurückliegenden fünf Jahren zwei Jahre Berufserfahrung in einem Beruf mit mindestens zweijähriger Ausbildungszeit gesammelt hat. Es wird im Antrag auch nach allen persönlichen Daten, nach Ehepartnern und Kindern gefragt und es sind die Fotos aller Familienmitglieder mit hochzuladen. Sechs Monate nach Ende der Lotterie erhalten die Ausgelosten eine postalische Benachrichtung.
Mehrmaliges Einreichen zwecks Chancenerhöhung wird erkannt und ist zwecklos. Damit hätte man seine Chance verspielt.
Die Teilnahme am DV-Programm ist kostenlos. Deshalb sollte man nicht auf spezialisierte „Greencard-Agenturen“  hereinfallen, die versprechen, alles für eine entsprechende Gebühr zu erledigen.
Zu einem späteren Zeitpunkt des Greencard-Verfahrens entstehen dann aber noch  Gebühren bei der Einwanderungsbehörde USCIS.

2. Die zweite Kategorie ist die "Employment Based" (Einwanderung auf Beschäftigungsbasis),
also die Fachkräfte-Einwanderung.
Diese sind in fünf Unterkategorien unterteilt:

  • Priority Workers (Spitzenkräfte)
  • Members of the Professions (Akademische Berufe)
  • Professionals, Skilled und Unskilled (Akademiker, Facharbeiter, Handwerker, angelernte Arbeiter)
  • Special immigrants (Sondergruppe aus bestimmten beruflichen Einsatzgebieten)
  • Investors (investierende Unternehmer)

Für die 1. Gruppe kommen nur hochqualifizierte Personen in Frage. Dazu zählen besonders qualifizierte Tätigkeiten in Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung, Sport und im künstlerischen Bereich, die sich alle in die internationale Spitzengruppe einreihen lassen. sowie leitende Angestellte aus Betrieben und auch aus international tätigen Unternehmen. Entsprechende Nachweise dafür und für die beabsichtigte Fortsetzung der jeweiligen Tätigkeit sind vorzulegen. Bewerber dieser Kategorie stellen selbst einen Visumsantrag, in dem sie sich das Formular I-140 von der Webseite der US-Botschaft herunterladen, es ausfüllen und an das US-Generalkonsulat nach Frankfurt/M schicken.

Kosten: 475 USD

Für die 2. Gruppe eignen sich alle diejenigen Personen, die über ein Diplom oder ein Master-Degree oder aber über ein Bachelor-Degree plus fünf Jahre Berufserfahrung verfügen, also alle Universitäts- oder Fachhochschulabschlüsse. Zusätzlich kommen auch Personen mit besonderen Fähigkeiten im Unternehmensbereich, in der Wissenschaft oder der Kunst in Frage. Bei ihnen sind nicht allein die vorgelegten Hochschulzertifikate ausschlaggebend, sondern auch der Nachweis eines überdurchschnittlichen Talentes.

In dieser Gruppe muss der zukünftige Arbeitgeber beim zuständigen Department of Labor eine Arbeitserlaubnis (labor certification) für seinen zukünftigen Angestellten einholen und diese mit dem ausgefüllten Visumantrag I-140 (Immigration Petition for Alien Relative) beim zuständigen USCIS (Einwanderungsbehörde) vorlegen.

Kosten: s.o.

In der 3. Gruppe sollten sich diejenigen bewerben, die entweder ein Bachelor-Degree–Abschluss oder eine Facharbeiterausbildung von mindestens zwei Jahren oder eine entsprechende Berufserfahrung haben. Dies wären Berufe mit höherem Schulabschluss, Akademiker, Facharbeiter, gelernte Handwerker, aber auch angelernte Tätigkeiten mit weniger als zweijähriger Ausbildungszeit. Hier ist es entscheidend, dass man sich in einem Mangelberuf bewirbt, für den in den USA Nachfrage besteht.

Die Antragstellung erfolgt wie bei Gruppe 2.

Zur 4. Gruppe gehören Angehörige religiöser Berufe. Dazu ist es erforderlich, dass die aufnehmende Organisation in den USA anerkannt ist und die Dienste des Bewerbers benötigt. Gegebenenfalls muss sie auch seine mit einwandernden Familienangehörigen unterstützen. Der Bewerber muss für die zwei zurückliegenden Jahre eine entsprechende Tätigkeit nachweisen.

Für die Antragstellung ist allein die US-Organisation zuständig, die das Formular I-360 ausfüllen und beim USCIS einreichen muss.

In der 5. Gruppe können investierende Unternehmer, die mindestens 10 neue Arbeitsplätze schaffen, einwandern. Das Investitionsvolumen liegt normalerweise bei 1 Mio. USD, in einigen wirtschaftsschwachen Regionen kann es niedriger sein.

Die Antragstellung erfolgt selbständig mit dem Formular I-526 (Imm. Petition of Alien Entrepreneur) beim Generalkonsulat in Frankfurt/M.

Kosten : 1435 USD

3. Die dritte Kategorie nennt sich „Family Based“ (Familienangehörige)

Hierzu gehören

  • Unverheiratete Kinder von US-Staatsbürgern
  • Ehepartner und Kinder von Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung

Verheiratete Kinder von US-Staatsbürgern

  • Geschwister von US-Staatsbürgern

Für alle gilt, dass es ein begrenztes Jahreskontingent von Visa gibt. Bearbeitungszeiten und Kontingente kann man dem Visa-Bulletin (s.o.) entnehmen.

Es läuft so ab, dass der Familienangehörige in den USA den Antrag I-130 (Petition for Alien Relative) beim dortigen USCIS einreicht. Sollte der aber in Deutschland leben, kann er den Antrag beim Generalkonsulat in Frankfurt/M stellen.

Kosten: 355 USD

4. Die vierte Kategorie sind die „Immediate Relatives" (unmittelbare Verwandte)

Diese kommt in Frage für

Ehepartner oder minderjährige Kinder eines US-Staatsbürgers

dessen Eltern, Stiefeltern

dessen Stiefkinder

Ehepartner eines verstorbenen US-Bürgers (nach mindestens 2-jähriger Ehe)

Ehepartner, Kinder oder Eltern eines Angehörigen der US-Streitkräfte

Der Ablauf ist wie bei Kategorie 3, die Kosten sind die gleichen.

Wichtig:
Der erste Schritt nach der Ankunft in den USA sollte sein, eine SSC (Social Security Card) zu beantragen. Diese erhält man in allen „Social Security Offices“. Für die Aufnahme einer Arbeit und die Eröffnung eines Bankkontos ist dieser Schritt unumgänglich. Bringen Sie Ihren Reisepass, Ihr Visum und Ihre Geburtsurkunde mit.


...und das sind die Vereinigten Staaten


               Monument Valley          
                                               Monument Valley                                                            Das legendäre Colony Hotel
  

Visa für zeitweilige Aufenthalte




Wem die 90 Tage, die das Touristenvisum vorsieht, für seine eigenen Ziele und Wünsche zu kurz sind, der kann eines der verschiedenen Visa für einen längerfristigen Aufenthalt beantragen. Eine grobe Unterscheidung ist nach den Kategorien B-1 und B-2 möglich.

B-1-Visa dienen geschäftlichen, B-2-Visa privaten (z.B. touristische oder medizinische Zwecke) Aufenthalten.

Für befristete Arbeitsverhältnisse gelten folgende Visa:

H-1A Krankenschwestern und Krankenpfleger

H-1B Hochspezialisierte akademische Tätigkeiten wie Forschungs- und Entwicklungsarbeiten

H-2A Saisonale Arbeiten in der Landwirtschaft

H-2B Saisonarbeit außerhalb der Landwirtschaft

H-3 Auszubildende im nichtakademischen und nichtmedizinischen Sektor

L Leitende Angestellte, Manager und Fachkräfte von Unternehmen außerhalb der USA, die in ein Tochterunternehmen in die USA versetzt werden

O-1 Außergewöhnliche Talente in Wissenschaft, Kunst, Sport, Film und im Business

O-2 Personen, die Visuminhabern von O-1 hilfreich zur Seite stehen

P-1 Athleten und Unterhaltungskünstler

P-2 Unterhaltungskünstler im Rahmen eines Austauschprogramms

P-3 Künstler mit einem beispiellosen Programm

Q-1 Teilnehmer an internationalen kulturellen Austauschprogrammen , bei denen eine Ausbildung oder entsprechende berufliche Tätigkeit möglich ist.

Ehepartner und Kinder dürfen die Antragsteller in allen Kategorien begleiten, wenn der Betreffende diese finanziell unterstützen kann. Die Angehörigen dürfen aber keiner eigenen Arbeit in den USA nachgehen. (gilt nicht für Q-1).

Verlobtenvisum Wer mit einem US-Staatsbürger verlobt ist, kann ein Verlobtenvisum bekommen, das dann zur Heirat führen muss. Ihr(e) US-Verlobte(r) beantragt dieses Visum beim INS. Wird diesem Antrag zugestimmt, müssen Sie innerhalb von 6 Monaten in die USA einreisen und dort spätestens nach weiteren 3 Monaten heiraten. (Visum s.o.)



Visa für eine Aus- oder Weiterbildung, für Schüler- und Studentenaustausch

J-1: Besuchervisum im Rahmen eines Austauschprogramms

F-Visum: Visum für ein akademisches Studium

M-Visum: Visum für eine berufliche Aus- oder Weiterbildung

Antragsverfahren zu H-1A bis Q-1

Ihr zukünftiger Arbeitgeber muss für Sie den Antrag I-129 beim nächstgelegenen INS in den USA für Sie einreichen. Im Genehmigungsfall schickt er Ihnen dann ein weiteres Formular I-797 zu. Dieses reichen Sie zusammen mit einem Passbild, einer Erklärung der Rückkehrabsicht und einem Überweisungsbeleg Ihrer Bank über die eingezahlte Visumgebühr bei dem für Sie zuständigen US-Konsulat ein.

Antragsverfahren für J-, F- und M-Visa

J-Visa

Die von Ihnen gewählte Austauschorganisation schickt Ihnen das Formular IAP-66 zu. Dieses senden Sie ausgefüllt nach Zahlung von USD45 an das für Sie zuständige US-Konsulat.

F-Visa

Die US-Bildungsstätte, die Sie besuchen wollen, schickt Ihnen das Formular I-20-A-B zu, das Sie ausgefüllt nach Zahlung von USD45 an das zuständige US-Konsulat schicken.

M-Visa

Die US-Bildungsstätte, die Sie besuchen wollen, schickt Ihnen das Formular I-20-M-N zu, das Sie wie oben beschrieben einreichen.


Visa für Aufenthalte von Geschäftsleuten

Für alle Arten geschäftlicher Aktivitäten (Handel und Investition)gibt es sogenannte E-Visa. Diese werden auf der Basis von Schifffahrts- und Handelsverträgen der USA mit anderen Ländern ausgegeben.

E-1 Handelsvertragsvisum

Als Staatsbürger Ihres Heimatlandes wollen Sie ein Tochterunternehmen in den USA vertreten. Das Geschäftsvolumen Ihrer Firma muss von erheblichem Ausmaß sein. Mindestens 50% des internationalen Handels dieser Firma muss mit den USA abgewickelt werden. Dabei müssen Sie selbst in der Führungsebene oder aber in hochspezialisierter Position in diesem Unternehmen tätig sein.

E-2 Investorenvertragsvisum

Wenn Sie als Staatsbürger Ihres Heimatlandes beträchtliches Kapital in ein tatsächlich arbeitendes US-Unternehmen (keine Scheinfirma, keine spekulative oder inaktive Investition) einlegen wollen, kommen Sie für ein E-2 Visum in Frage. Dabei darf Ihre Investition nicht durch Kredite finanziert sein, die durch Vermögenswerte des jeweiligen Investitionsunternehmens abgesichert sind. Unrentable Betriebe kommen nicht für eine Investition in Frage. Die Erträge aus der Investition müssen deutlich über den Lebenshaltungskosten des Investors liegen. Als Hauptinvestor wird von Ihnen erwartet, dass Sie das Unternehmen zur Expansion führen und dieses auch leiten. Andere Investoren als die beschriebenen können auch in der Führungsebene oder in hochspezialisierter Funktion tätig sein. Die Familie des Investors ist durch abgeleitete E-Visa ebenfalls zum Aufenthalt berechtigt. Ein E-Visum gilt für die gesamte Dauer der Tätigkeit in den USA.

Formulare für E-1 / E-2:   DS 156-E

Einen Interviewtermin kann man online vereinbaren oder man setzt sich mit dem Visa Informationsdienst telefonisch in Verbindung.  Bitte den Reisepass bereithalten, wenn Sie einen Termin vereinbaren.

  • Online: www.usvisa-germany.com ($10, Kreditkarte erforderlich)
  • Visa Informationsdienst innerhalb Deutschlands: 0900-1-850055 (EUR 1.86/Min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich). 7-20 Uhr, Montag-Freitag.
  • Visa Informationsdienst ausserhalb Deutschlands bzw. für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können: +49 (0)9131-772-2270 (EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert). 7-20 Uhr, Montag-Freitag

Überblick über die Anlaufstellen:

Nichteinwanderungs-Visa (Temporäre Aufenthalte)

Welches Konsulat ist für sie zuständig?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Visa-Interview: Tel.: 0900 - 1 85 00 55, 7-20 Uhr, Montag-Freitag (EUR 1.86/Min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich) Folgende Konsularabteilungen führen Visainterviews durch:

Berlin: Clayallee 170, 14195 Berlin.
Die Botschaft in Berlin bearbeitet Anträge für Nichteinwanderungsvisa - außer K (Verlobte), E-1 (Handels-), and E-2 (Investoren-) Visa.

Frankfurt: Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt am Main.
Das Generalkonsulat Frankfurt bearbeitet alle Anträge auf Nicheinwanderungsvisa. Außerdem werden in Frankfurt auch die Anträge auf Einwanderungsvisa, K (Verlobten) Visa, E-1 (Handels-) und E-2 (Investoren-) Visa für ganz Deutschland bearbeitet.

München: Königinstraße 5, 80539 München.
Das Generalkonsulat München bearbeitet Anträge für Nichteinwanderungsvisa - außer K (Verlobte), E-1 (Handels-), and E-2 (Investoren-) Visa.






Mercury Comet


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Linksammlung

Was Sie über Steuern und Versicherungen in USA wissen sollten


Zum Inhaltsverzeichnis des USA-Handbuches


Was man über Amerikaner, Briten, Australier, Neuseeländer wissen sollte


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Ulrich F. Sackstedt, Fachautor für Auswanderungsfragen, Lechstr.6, 27283 Verden , email: redaktion@united-states-info.de

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Impressum gemäß §6 Teledienstegesetz (TDG)

Ulrich Sackstedt
Lechstr.6
27283 Verden

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© Ulrich Sackstedt 2007-09