| Pagerank: | 3 |
|
| Wichtige Links
|
Steuern
und
Versicherungen
|
Inhalt
des
Handbuches
|
Das sollten Sie beachten: Wissenswertes über Amerikaner |

Weltweite,
schnell zu findende, weil ausgewählte Informationen zu den
verschiedensten Bereichen des Auswanderns,
der Auslandsarbeit, der
Geschäftstätigkeit im Ausland, der Kommunikation mit Übersee, des
Studiums, der globalen Herausforderungen des Marktes, u.v.m.
Diese Linksammlung sowie hinzugefügte nützliche Texte werden wegen
ihrer Bedeutung für unsere Zielgruppen fortlaufend ausgebaut.



Wer träumte ihn nicht
schon, den "american dream"? Wer würde nicht auch gern teilhaben am
Erfolg der vielen Millionen Einwanderer, die die USA zu dem machten,
was sie bis jetzt überwiegend noch sind?
Land der unbegrenzten Möglichkeiten...vom
Tellerwäscher zum Millionär...sind Schlagworte, die man oft gehört hat.
Stimmt das denn alles? Fließen Milch und Honig in diesem weiten Land
zwischen Atlantik und Pazifik, in dem vier Zeitzonen herrschen,wo eine
bunte Mischung von Nationalitäten und ethnischen Gruppen das
Straßenbild beherrscht und wo man Lebensstil über Mobilität und
ständige Veränderung definiert?
Sind hier wirklich nur Hollywood,
Disneyland, der Wilde Westen, das Weiße Haus und die militärische
Supermacht zu Hause? Oder gibt es mehr zu entdecken? Finden Sie es
selbst heraus, liebe Besucher dieser Homepage. Ich möchte Ihnen hier
soviel länderkundliche Information wie nötig vermitteln, denn die
brauchen Sie als zukünftiger Einwanderer.
Ich wünsche Ihnen viel Freude
beim Lesen und hoffe, dass Sie großen Nutzen daraus ziehen können.
Außerdem wünsche ich
auch allen Lesern dieser Website viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben, in die
USA
zu gehen!
In meinem
USA-Handbuch (s.o.), das
im Paul
Pietsch Verlag erscheint, finden Sie alles für den
potentiellen Auswanderer Wissenswerte.
Für die schnelle Information hingegen gibt es hier unten eine
Zusammenfassung
der wichtigsten Dinge, die man wissen muss, bevor man sich im Handbuch
näher in die Materie einarbeitet.
Welche Arten von Aufenthaltserlaubnissen (Permanent-Visa) gibt es?
Wer sich entschieden hat, in die Vereinigten Staaten einzuwandern, sollte sich zunächst mit dem „Papierkrieg“ auseinandersetzen, der allen konkreten Schritten vorausgeht.
Dazu gehört als erstes die Frage, unter welcher der
Einwandererkategorien man einwandern will bzw. kann.
Unter http://german.germany.usembassy.gov
findet man im „Visa Bulletin“ Hinweise auf jährliche Kontingente in der
Kategorie „Employment Based“.
1. Allgemein bekannt ist die sogenannte
„Greencard-Lotterie“,
auch Diversity Immigration (DV-Programm) genannt. Antröge
werden nur online unter www.dvlottery.state.gov
und in einem bestimmten Zeitraum akzeptiert. Die jeweils für das
folgende Jahr
gültigen Termine sind der Website zu entnehmen.
Bis zu 55.000 Visa verteilt man auf sechs verschiedene Regionen der USA auf regulierende Art so, dass weniger gefragte Gebiete mehr Einwanderer erhalten.
Gewisse Grundanforderungen an Schulbildung oder
Berufsbildung sind Voraussetzung für die Teilnahme. Mindestanforderung
ist ein
deutscher Realschulabschluss oder aber eine 12-jährige Primar- und
Sekundarschulbildung nach englischem Modell. Alternativ kann der
teilnehmen,
der in den zurückliegenden fünf Jahren zwei Jahre Berufserfahrung in
einem
Beruf mit mindestens zweijähriger Ausbildungszeit gesammelt hat. Es
wird im
Antrag auch nach allen persönlichen Daten, nach Ehepartnern und Kindern
gefragt
und es sind die Fotos aller Familienmitglieder mit hochzuladen. Sechs
Monate
nach Ende der Lotterie erhalten die Ausgelosten eine postalische
Benachrichtung.
Mehrmaliges Einreichen zwecks Chancenerhöhung wird erkannt
und ist zwecklos. Damit hätte man seine Chance verspielt.
Die Teilnahme am DV-Programm ist kostenlos. Deshalb sollte
man nicht auf spezialisierte „Greencard-Agenturen“
hereinfallen, die versprechen, alles für eine entsprechende
Gebühr zu erledigen.
Zu einem späteren Zeitpunkt des Greencard-Verfahrens
entstehen dann aber noch Gebühren bei
der Einwanderungsbehörde USCIS.
2. Die zweite
Kategorie ist die "Employment
Based" (Einwanderung
auf
Beschäftigungsbasis),
also die Fachkräfte-Einwanderung.
Diese sind in fünf Unterkategorien unterteilt:
Kosten: 475 USD
Für die 2. Gruppe eignen sich alle diejenigen Personen, die über ein Diplom oder ein Master-Degree oder aber über ein Bachelor-Degree plus fünf Jahre Berufserfahrung verfügen, also alle Universitäts- oder Fachhochschulabschlüsse. Zusätzlich kommen auch Personen mit besonderen Fähigkeiten im Unternehmensbereich, in der Wissenschaft oder der Kunst in Frage. Bei ihnen sind nicht allein die vorgelegten Hochschulzertifikate ausschlaggebend, sondern auch der Nachweis eines überdurchschnittlichen Talentes.
In dieser Gruppe muss der zukünftige Arbeitgeber beim zuständigen Department of Labor eine Arbeitserlaubnis (labor certification) für seinen zukünftigen Angestellten einholen und diese mit dem ausgefüllten Visumantrag I-140 (Immigration Petition for Alien Relative) beim zuständigen USCIS (Einwanderungsbehörde) vorlegen.
Kosten: s.o.
In der 3. Gruppe sollten sich diejenigen bewerben, die entweder ein Bachelor-Degree–Abschluss oder eine Facharbeiterausbildung von mindestens zwei Jahren oder eine entsprechende Berufserfahrung haben. Dies wären Berufe mit höherem Schulabschluss, Akademiker, Facharbeiter, gelernte Handwerker, aber auch angelernte Tätigkeiten mit weniger als zweijähriger Ausbildungszeit. Hier ist es entscheidend, dass man sich in einem Mangelberuf bewirbt, für den in den USA Nachfrage besteht.
Die Antragstellung erfolgt wie bei Gruppe 2.
Zur 4. Gruppe gehören Angehörige religiöser Berufe. Dazu ist es erforderlich, dass die aufnehmende Organisation in den USA anerkannt ist und die Dienste des Bewerbers benötigt. Gegebenenfalls muss sie auch seine mit einwandernden Familienangehörigen unterstützen. Der Bewerber muss für die zwei zurückliegenden Jahre eine entsprechende Tätigkeit nachweisen.
Für die Antragstellung ist allein die US-Organisation zuständig, die das Formular I-360 ausfüllen und beim USCIS einreichen muss.
In der 5. Gruppe können investierende Unternehmer, die mindestens 10 neue Arbeitsplätze schaffen, einwandern. Das Investitionsvolumen liegt normalerweise bei 1 Mio. USD, in einigen wirtschaftsschwachen Regionen kann es niedriger sein.
Die Antragstellung erfolgt selbständig mit dem Formular I-526 (Imm. Petition of Alien Entrepreneur) beim Generalkonsulat in Frankfurt/M.
Kosten : 1435 USD
Hierzu gehören
Verheiratete Kinder von US-Staatsbürgern
Für alle gilt, dass es ein begrenztes Jahreskontingent von Visa gibt. Bearbeitungszeiten und Kontingente kann man dem Visa-Bulletin (s.o.) entnehmen.
Es läuft so ab, dass der Familienangehörige in den USA den Antrag I-130 (Petition for Alien Relative) beim dortigen USCIS einreicht. Sollte der aber in Deutschland leben, kann er den Antrag beim Generalkonsulat in Frankfurt/M stellen.
Kosten: 355 USD
4. Die vierte
Kategorie sind die „Immediate Relatives" (unmittelbare Verwandte)
Diese kommt
in Frage für
Ehepartner
oder minderjährige Kinder eines US-Staatsbürgers
dessen
Eltern, Stiefeltern
dessen
Stiefkinder
Ehepartner
eines verstorbenen US-Bürgers (nach mindestens 2-jähriger Ehe)
Ehepartner,
Kinder oder Eltern eines Angehörigen der US-Streitkräfte
| Wem
die 90 Tage, die das Touristenvisum vorsieht, für seine eigenen Ziele
und Wünsche zu kurz sind, der kann eines der verschiedenen Visa für
einen längerfristigen Aufenthalt beantragen. Eine grobe Unterscheidung
ist nach den Kategorien B-1 und B-2 möglich.
B-1-Visa dienen geschäftlichen, B-2-Visa privaten (z.B. touristische oder medizinische Zwecke) Aufenthalten. Für befristete Arbeitsverhältnisse gelten folgende Visa: H-1A Krankenschwestern und Krankenpfleger H-1B Hochspezialisierte akademische Tätigkeiten wie Forschungs- und Entwicklungsarbeiten H-2A Saisonale Arbeiten in der Landwirtschaft H-2B Saisonarbeit außerhalb der Landwirtschaft H-3 Auszubildende im nichtakademischen und nichtmedizinischen Sektor L Leitende Angestellte, Manager und Fachkräfte von Unternehmen außerhalb der USA, die in ein Tochterunternehmen in die USA versetzt werden O-1 Außergewöhnliche Talente in Wissenschaft, Kunst, Sport, Film und im Business O-2 Personen, die Visuminhabern von O-1 hilfreich zur Seite stehen P-1 Athleten und Unterhaltungskünstler P-2 Unterhaltungskünstler im Rahmen eines Austauschprogramms P-3 Künstler mit einem beispiellosen Programm Q-1 Teilnehmer an internationalen kulturellen Austauschprogrammen , bei denen eine Ausbildung oder entsprechende berufliche Tätigkeit möglich ist. Ehepartner und Kinder dürfen die Antragsteller in allen Kategorien begleiten, wenn der Betreffende diese finanziell unterstützen kann. Die Angehörigen dürfen aber keiner eigenen Arbeit in den USA nachgehen. (gilt nicht für Q-1). Verlobtenvisum
Wer mit einem US-Staatsbürger verlobt ist, kann ein Verlobtenvisum
bekommen, das dann zur Heirat führen muss. Ihr(e) US-Verlobte(r)
beantragt dieses Visum beim INS. Wird diesem Antrag zugestimmt, müssen
Sie innerhalb von 6 Monaten in die USA einreisen und dort spätestens
nach weiteren 3 Monaten heiraten. (Visum s.o.)
Visa für eine Aus- oder Weiterbildung, für Schüler- und StudentenaustauschJ-1: Besuchervisum im Rahmen eines Austauschprogramms F-Visum: Visum für ein akademisches Studium M-Visum: Visum für eine berufliche Aus- oder Weiterbildung
Antragsverfahren zu H-1A bis Q-1Ihr zukünftiger Arbeitgeber muss für Sie den Antrag I-129 beim nächstgelegenen INS in den USA für Sie einreichen. Im Genehmigungsfall schickt er Ihnen dann ein weiteres Formular I-797 zu. Dieses reichen Sie zusammen mit einem Passbild, einer Erklärung der Rückkehrabsicht und einem Überweisungsbeleg Ihrer Bank über die eingezahlte Visumgebühr bei dem für Sie zuständigen US-Konsulat ein.
Antragsverfahren für J-, F- und M-VisaJ-Visa Die von Ihnen gewählte Austauschorganisation schickt Ihnen das Formular IAP-66 zu. Dieses senden Sie ausgefüllt nach Zahlung von USD45 an das für Sie zuständige US-Konsulat. F-Visa Die US-Bildungsstätte, die Sie besuchen wollen, schickt Ihnen das Formular I-20-A-B zu, das Sie ausgefüllt nach Zahlung von USD45 an das zuständige US-Konsulat schicken. M-Visa Die US-Bildungsstätte, die Sie besuchen wollen, schickt Ihnen das Formular I-20-M-N zu, das Sie wie oben beschrieben einreichen. |
Visa für Aufenthalte von Geschäftsleuten |
|
| Für
alle Arten geschäftlicher Aktivitäten (Handel und Investition)gibt es
sogenannte E-Visa. Diese werden auf der Basis von Schifffahrts-
und Handelsverträgen der USA mit anderen Ländern ausgegeben.
E-1 Handelsvertragsvisum Als Staatsbürger
Ihres Heimatlandes wollen Sie ein Tochterunternehmen in den USA
vertreten. Das Geschäftsvolumen Ihrer Firma muss von erheblichem Ausmaß
sein. Mindestens 50% des internationalen Handels dieser Firma muss mit
den USA abgewickelt werden. Dabei müssen Sie selbst in der
Führungsebene oder aber in hochspezialisierter Position in diesem
Unternehmen tätig sein. E-2 Investorenvertragsvisum Wenn Sie als
Staatsbürger Ihres Heimatlandes beträchtliches Kapital in ein
tatsächlich arbeitendes US-Unternehmen (keine Scheinfirma, keine
spekulative oder inaktive Investition) einlegen wollen, kommen Sie für
ein E-2 Visum in Frage. Dabei darf Ihre Investition nicht durch Kredite
finanziert sein, die durch Vermögenswerte des jeweiligen
Investitionsunternehmens abgesichert sind. Unrentable Betriebe kommen
nicht für eine Investition in Frage. Die Erträge aus der Investition
müssen deutlich über den Lebenshaltungskosten des Investors liegen. Als
Hauptinvestor wird von Ihnen erwartet, dass Sie das Unternehmen zur
Expansion führen und dieses auch leiten. Andere Investoren als die
beschriebenen können auch in der Führungsebene oder in
hochspezialisierter Funktion tätig sein. Die Familie des Investors ist
durch abgeleitete E-Visa ebenfalls zum Aufenthalt berechtigt. Ein
E-Visum gilt für die gesamte Dauer der Tätigkeit in den USA. Formulare für E-1 / E-2: DS 156-E
Überblick
über die Anlaufstellen:
|
|

Impressum gemäß §6 Teledienstegesetz (TDG)
Ulrich
Sackstedt
Lechstr.6
27283 Verden
1. Inhalt
des Online - Angebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die
Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität
der bereit gestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den
Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art
beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen
Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und / oder
unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind
grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein
nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden
vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor
behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das
gesamte Angebot ohne Ankündigung zu verändern, zu
ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise
oder endgültig einzustellen.
2.
Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten
(‘Hyperlinks’), die ausserhalb des Verantwortungsbereiches des Autors
liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in
dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis
hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die
Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor
erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der
Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den Zielseiten, auf die
verwiesen wird, erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige
Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verknüpften /
gelinkten Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert
er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller Webseiten,
auf die hier verwiesen wird und die nach Linkerstellung verändert
wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen
Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für
Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern,
Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder
unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die
aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen
entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf die verwiesen
wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige
Veröffentlichung lediglich verweist.
3.
Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der
verwendeten Grafiken, Fotos, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu
beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Fotos, Tondokumente,
Videosequenzen und Texte zu verwenden oder auf lizenzfreie Grafiken,
Fotos, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurück zu greifen.
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und gegebenenfalls durch
Dritte geschützte Marken- und Warenzeichen unterliegen
uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen
Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen
Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der
Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter
geschützt sind.
Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte
Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung
oder Verwendung solcher Grafiken, Fotos, Tondokumente, Videosequenzen
und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist
ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Autors nicht
gestattet.
4.
Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe
persönlicher oder geschäftlicher Daten (z. B. Email -
Adressen, Namen, Anschriften etc.) besteht, so erfolgt die Preisgabe
dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger
Basis. Die Inanspruchnahme und, sofern zutreffend, die Bezahlung aller
angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar -
auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten
oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des
Impressums veröffentlichten Kontaktdaten, wie Postanschriften,
Telefon- und Faxnummern und Emailadressen oder vergleichbarer
Angaben, durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich
angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte
gegen die Versender von sogenannten Spam - Mails bei
Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich
vorbehalten.
5.
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu
betrachten, vom dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern
Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden
Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen
sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt
und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
© Ulrich Sackstedt 2007-09